Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von IT-Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die Oceanleaf GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
b) Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
c) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss
a) Die Offerte des Auftragnehmers erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Die Offerte ist während der vom Auftragnehmer genannten Frist verbindlich. Benennt der Auftragnehmer keine Frist, ist der Auftragnehmer vom Datum der Offerte an während 3 Monaten an die Offerte gebunden.
c) Der Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.
3. Erbringung der Dienstleistungen
a) Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und Gerätschaften und andere Materialien zur Verfügung.
b) Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
c) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenen Know-hows.
d) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
e) Der Auftragnehmer setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Dem Auftragnehmer obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
f) Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Der Auftragnehmer ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und seine Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet dem Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall Invalidität oder Tod.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
b) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Software etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
c) Sofern der Auftragnehmer seine Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
d) Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf 10 Werktagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mit. Ergänzungen, Abänderungen, Nacharbeiten oder sonstige Manipulationen werden nach Ablauf der Frist, nach der Ablieferungen nicht im selben Projekt gedeckt.
5. Vergütung
a) Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber monatlich Rechnung andernfalls wird eine Pauschalrechnung, je nach besprochenem Aufwand gestellt.
b) Die Vergütung des Auftragnehmers wird innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer fällig.
6. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, geschäftskritische Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Vertraulich ist insbesondere Folgendes: personenbezogene Daten, Passwörter oder sonstige Zugangsdaten oder sicherheitsrelevante Informationen oder Betriebsgeheimnisse. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert Stadium und auch nach Beendigung des Vertrags. Ausnahmen gelten für die eingesetzte Technologie, das Wissen und Abläufe zum Einsatz von branchenüblichen Produkten und Diensten, die der Arbeitnehmer anbietet. Sofern diese nicht diese nicht identifizierbar mit dem Kunden sind, erliegen diese Informationen keiner Geheimhaltung.
7. Verzug
a) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 250 pro Mahnung. Hat der Auftragnehmer Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann der Auftragnehmer auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
b) Bei Terminverzug des Auftragnehmers räumt ihm der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.
8. Gewährleistung
a) Der Auftragnehmer gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung seiner Dienstleistungen.
b) Beim Einsatz von Mitarbeitern gewährleistet der Auftragnehmer die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.
9. Haftung
Ist dem Auftraggeber wegen böswilliger oder grob fahrlässiger Ausführung der Dienstleistungen Schaden entstanden, haftet der Auftragnehmer dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden auf insgesamt CHF 5'000'000 (Betriebshaftpflicht Integraldeckung) beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.
11. Vertragsdauer und Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.
12. Änderungen
a) Der Auftragnehmer behält sich vor, seine Dienstleistungen und die Preise seiner Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht der Auftragnehmer Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert der Auftragnehmer eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung.
b) Der Auftragnehmer behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird sie durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Regelungslücke.
Diese AGB unterliegen ausschließlich dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Oceanleaf, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Letzte Änderung: 18.6.2024
Kontakt: info@oceanleaf.li